CODE OF CONDUCT

12 FRAGEN & FEHLVERHALTEN Es kann vorkommen, dass Sie Zweifel haben, wie Sie sich in bestimmten Situationen verhalten sollen. Bei Fragen oder Unklarheiten bzw. vermuteten oder beobachteten Fehlverhalten, ist es notwendig, Beratung und Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Wenden Sie sich in diesem Fall an Ihre Vorgesetzten oder vertrauensvoll an die Compliance Organisation (siehe unten). Meldungen von Verstößen Jeder ist aufgefordert, bei Verstößen gegen den Code of Conduct seine Vorgesetzten oder die Compliance Organisation zu informieren. In Fällen, die die lokale Geschäftsführung möglicherweise selbst betreffen, ist ausschließlich die Compliance Abteilung zu informieren. Über unser Compliance-Hinweisgebersystem „Tell it Cody“ können Meldungen auch anonym eingebracht werden. Jede eingehende Meldung wird von der Compliance Organisation sorgfältig untersucht und vertraulich behandelt. Wir sichern jedem Einzelnen, der redlich und begründet etwas beanstandet oder berichtet, besonderen Schutz und Unterstützung zu. Sanktionen gegen hinweisgebende Personen allein aufgrund einer Meldung sind untersagt. Dies gilt auch, wenn sich ein Hinweis als inhaltlich unzutreffend erwiesen hat, soweit dieser in gutem Glauben gegeben wurde. Folgen von Verstößen Verstöße gegen die hier normierten Verhaltensregeln und Grundsätze schaden uns nachhaltig und können für uns vielfältige Konsequenzen und Sanktionen mit sich bringen. Dies umfasst zum einen finanzielle sowie strafrechtliche Konsequenzen, die nicht nur nachteilige Folgen für unsere gesamte Unternehmensgruppe, sondern auch für jeden Einzelnen haben können. Deshalb wird Wietersdorfer bei jeglichem Zuwiderhandeln gegen die Bestimmungen des Code of Conduct aktiv und ergreift angemessene Maßnahmen zur Klärung des Sachverhalts. Bei Nichteinhaltung drohen straf-, zivil- und arbeitsrechtliche Maßnahmen.

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