CODE OF CONDUCT

6 ABLEHNUNG VON KORRUPTION & BESTECHUNG Als Korruption wird im Allgemeinen der Missbrauch anvertrauter Macht zum privaten Nutzen oder Vorteil sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor verstanden. Korruptes Verhalten kann nicht nur schwerwiegende Konsequenzen für unser Unternehmen und jeden Einzelnen haben, sondern schädigt letztlich die gesamte Gesellschaft. Wir dulden im Zusammenhang mit allen Arten von Geschäftstätigkeiten und unserem unternehmerischen Handeln und Wirken kein korruptes oder wirtschaftskriminelles Verhalten. Unsere Unabhängigkeit und Unbeeinflussbarkeit ist für unsere Geschäftstätigkeit essentiell. Wir vermeiden daher alle Umstände, die unsere Unbefangenheit beeinflussen oder auch nur den Anschein einer Beeinflussung begründen könnten. Das bedeutet, dass wir weder direkte noch indirekte Vorteile gewähren, versprechen oder annehmen, die geeignet sind, Entscheidungsprozesse oder Geschäftstätigkeiten in unzulässiger Weise zu beeinflussen oder auch nur den Anschein einer solchen Beeinflussung entstehen lassen. Es ist dabei selbstverständlich, Unternehmensinteressen und private Interessen strikt voneinander zu trennen. Unproblematisch sind ausschließlich geschäftsübliche Aufmerksamkeiten und Geschenke geringen Wertes. Das Anbieten und die Annahme von Geldgeschenken und geldwerten Leistungen werden nie akzeptiert. Im Umgang mit Amtsträgern sind wir besonders achtsam. Wir halten uns an die internen Vorgaben zu Antikorruption sowie an unsere Prozesse im Umgang mit Geschenken und Einladungen. Zweifelsfragen sowohl in Bezug auf erhaltene als auch gegebene Zuwendungen sind vorab mit den Vorgesetzen oder der Compliance Organisation abzuklären. “ Wir leben vomVertrauen unserer Stakeholder in die Leistung und Integrität aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. “

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